Patientinnen-Information
Termine können online oder unter der Rufnummer 089 – 89 86 73 71 vereinbart werden. Neben den allgemein üblichen Sprechzeiten werden auch Abendsprechstunden und in besonderen Fällen auch Termine am Wochenende angeboten.
Krebsvorsorge bei gesetzlich versicherten Patientinnen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass Untersuchungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs ab 1. Januar 2020 in ein „organisiertes Krebsfrüherkennungsprogramm“ überführt werden. Somit kann der Krebsvorsorgeabstrich (vergütet nach EBM-Ziffer 01730) bei gesetzlich versicherten Patientinnen ab dem 35. Lebensjahr nicht mehr – wie bisher – jährlich, sondern nur noch nur alle drei Jahre auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden. Die Frauen erhalten von ihrer Krankenkasse eine Einladung zur Teilnahme. Neben dem herkömmlichen Krebsvorsorgeabstrich (zytologische Untersuchung) wird zusätzlich ein HPV-Test (Infektion mit humanen Papillomaviren) angeboten. Der Krebsvorsorgeabstrich kann nur durch einen Kassenarzt alle drei Jahre abgerechnet werden. Die Kassenärztliche Vereinigung prüft die Abrechnungshäufigkeit für jede Patientin und streicht das Honorar im Falle von Mehrfachuntersuchungen rückwirkend.
Sprechzeiten
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PRAXIS FÜR FRAUENGESUNDHEIT
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82166 Gräfelfing
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